Vom Guten das Beste
Zwiebeln

 

Sellerie

 


Grundsatzerklärung zur Qualitätspolitik

Sämtliche Aktivitäten aller Mitarbeiter der Ökohof Gemüsehandel GmbH sind darauf ausgerichtet, hohe Qualität bei allen Lieferungen und Leistungen sicherzustellen. Die Beratung der landwirtschaftlichen Betriebe für den kontrolliert ökologischen Vertragsanbau, sowie der Handel mit frischen und verarbeiteten Gemüseprodukten aus kontrolliert ökologischem Anbau für die Diätkostindustrie fordern eine besondere Verantwortung.

Anbau und Vermarktung aller ökologischen Produkte werden streng nach Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates abgewickelt. Hierzu wird die Ökohof Gemüsehandel GmbH über eine EG-Kontrollnummer von der Bezirksregierung Lüneburg und einer neutralen Institution kontrolliert.

Da die Qualität sämtlicher Leistungen der Ökohof Gemüsehandel GmbH im erheblichen Umfang durch die Qualitätsfähigkeit der Zulieferer bestimmt wird, arbeitet die Ökohof Gemüsehandel GmbH nur mit Zulieferern zusammen, die bereit sind, die Qualitätszielsetzungen der Ökohof Gemüsehandel GmbH partnerschaftlich und vorbehaltlos zu unterstützen.

 

Die Wünsche der Kunden aus der Nahrungsmittelindustrie, der definierte Verwendungszweck, die gesetzlichen Vorschriften, sowie Richtlinien und Leitsätze bestimmen die Qualität der Dienstleistungen der Ökohof Gemüsehandel GmbH. Den Kunden wird nicht nur terminliche Zuverlässigkeit und Vertragssicherheit, sondern trotz aller Anforderungen bezüglich der Disposition und der Abwicklung der Verträge ein hoher Grad an Flexibilität garantiert.

 

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Das Erreichen von Qualität aller Leistungen der Ökohof Gemüsehandel GmbH

  • unter Schonung von Umwelt und Ressourcen
  • unter Anwendung schonender Produktionsverfahren
  • unter Beachtung lebensmittelrechtlicher Gesetzgebung
  • mit hohem und gleichmäßigen Qualitätsstandard
  • bei gewinnorientierter Kalkulation
  • durch intensive, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Kunden und Lieferanten
  • unter strikter Anwendung der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates ist erklärtes Ziel.